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Christian Joseph Schilgen, Hofrichter in Bentheim

B. Aeltere Linie der Familie · Kapitel 6

Aus: Heinrich Pottmeyer, Kurze Geschichte der Familie Schilgen bezw. von Schilgen, Münster 1925. Diplomatische Wiedergabe; reine Archivnachweise weggelassen. Die im Original um Abbildungen gesetzte Verwandtschafts­tafel ist hier in erklärenden Fließtext aufgelöst.

Im Bentheimer Ländchen, wo wir im letzten Viertel des siebzehnten Jahrhunderts den Grafen Arnold Moritz Wilhelm katholische Geistliche und Beamte — worunter P. Johannes Schilgen vom Kloster Bentlage und dessen Bruder Dr. jur. Johannes Schilgen von Rheine — ins Land ziehen sahen, hatte der Katholizismus, Dank den Bemühungen dieser Männer, bereits wieder einige Wurzeln geschossen, als der genannte Landesherr 1701 verstarb. Sein Sohn Hermann Friedrich, der damals erst acht Jahre alt war, trat nach seiner Großjährigkeitserklärung i. J. 1716 zwar die Herrschaft an, wurde jedoch unglücklicherweise nicht lange darauf geisteskrank. Infolgedessen übertrug der deutsche Kaiser dem Bischof Klemens August von Münster und Paderborn, der zugleich Kurfürst von Köln war, als dem Mitdirektor des Westfälischen Kreises die Verwaltung der Grafschaft. Unter dieser Münsterischen Administration — wie dieser Abschnitt in der Bentheimer Geschichte gewöhnlich genannt wird — fand das von dem ersten katholischen Grafen begonnene Werk der Gegenreformation kräftigen Fortgang.

Zu Anfang dieser Administration, die von 1725 bis 1747 währte, sehen wir Dr. jur. Christian Joseph Schilgen sein Erscheinen in der Grafschaft machen. Da er, wie wir sahen, als Sohn von Johann Christoph Schilgen und Maria Lucia Overbeck am 2. März 1700 in Dorsten getauft wurde, war er zu der Zeit eben erst in sein 24. Lebensjahr getreten. Trotzdem bekleidete er schon seit 1721 die Stelle eines substituierten Richters in Emsbüren (im derzeitigen Amte Rheine), die ihm am 22. November des genannten Jahres vom münsterischen Fürstbischof Clemens August übertragen worden war. Aus dem beigefügten Zeugnisse des Prof. Dr. J. Booke (Münster, 12. Okt. 1721) ersehen wir, daß Christian Joseph Schilgen „aus Dürsten" (Dorsten) bei diesem die Digesta mit solchem Fleiße und Erfolge studiert hat, daß er „sich pro obtinendo gradu licentiae vel doctoratus auff jede universität absque periculo rejectionis sistiren, auch alss ein jurist wohlbetuegt gebrauchen lassen könne". Von 1723 an vertritt C. J. Schilgen seinen nachmaligen Schwager Johann Ludolf von Beesten im Richteramte zu Emblichheim; 1725 versieht er zeitweilig als Substitut den Richterdienst zu Uelsen und auf den Thornischen Gütern; 1728 wird er mit der Verwaltung der vom Bentheimer Lehnsfiskus eingezogenen Allodialgüter der ausgestorbenen Herren von Laer betraut; 1730 erfolgt seine Ernennung zum gelehrten Assessor beim Hofgericht zu Bentheim.

Welche Rolle zu der Zeit die Konfession bei der Besetzung von Beamtenstellen in der Grafschaft Bentheim spielte, ist ersichtlich aus einem Schreiben des Hofgerichts-Assessors Schilgen an den Kurfürsten Klemens August vom 5. Mai 1734, worin er um die Stelle eines substituierten Richters zu Uelsen ersucht. Er begründet sein Gesuch damit, daß der katholischen Religion durch die Ansetzung eines katholischen Richters ein Merkliches zuwachsen könnte, gleichwie „zu Emblichheim, allwo mein Großvater der erste katholische Richter gewesen, die katholische (Kirchengemeinde) bereits von 3 oder 4 bis zu 500 Seelen allbereits gewachsen". Der Ausdruck „mein Großvater" ist dabei etwas ungenau: der erste katholische Richter zu Emblichheim war Johann Erasmus von Beesten, der Großvater von Schilgens Frau; nach dessen Tode vertrat sein eigener Großvater, Dr. Johannes Schilgen, dann zeitweilig (1688—1689) die dortige Richterstelle.

Inzwischen hatte Assessor Christian Joseph Schilgen sich mit Helene Josephine Gertrud von Beesten verheiratet, Tochter des 1722 verstorbenen Emblichheimer Richters Johann Franz von Beesten und seiner Ehefrau Helene Gertrud zum Sande sowie Schwester des von ihm früher vertretenen dortigen Richters Ludolf von Beesten. Die Eheschließung wurde am 16. Januar 1731 um 9 Uhr abends in der St. Josephs-Kapelle zu Emblichheim durch den Missionar Ambrosius Preschering vollzogen. Interessant ist, daß zu dieser Verbindung eine kirchliche Dispensation für den 3. und 4. Grad der Verwandtschaft nötig war — ein neuer Beweis, daß Johann Christoph Schilgen zu Dorsten, der Vater des Bräutigams, ein Sohn von Dr. Johannes Schilgen und Agnes Wessels war; denn die Familien Schilgen und von Beesten waren schon über Agnes Wessels (deren Mutter eine von Beesten war) mehrfach versippt.

Folgende fünf Kinder wurden dem Ehepaar Christian Joseph Schilgen und Helena Josephine von Beesten geboren:

  1. Johann Franz Adolf Gerhard Schilgen, geb. und sofort getauft zu Emblichheim am 9. Januar 1733; jung gestorben.
  2. Johann Adolf Nepomuk Schilgen, getauft Bentheim, 1736 Dezember 1. Taufpaten: Johann Adolf von Föller, subdelegierter Administrator der Grafschaft Bentheim, und Elisabeth Margaretha Meyknecht, Witwe des Bentheimer Richters Johann Theodor von Beesten.
  3. Nicolaus Anton Schilgen, getauft Bentheim, 1741 März 5. Taufpaten: Dr. jur. Nikolaus Schilgen, Fürstl. Münst. Hofrat (vertreten durch den Bentheimer Richter Friedrich Hermann von Beesten), und die Ordensfrau Helena Agnes von Beesten.
  4. Ferdinand Joseph Schilgen, getauft Bentheim, 1745 Nov. 7. Taufpate: Freiherr von Reck, Fürstl. Münst. Geheimrat und subdelegierter Administrator der Grafschaft Bentheim.
  5. Friedrich Karl Joseph Schilgen, geboren und getauft Bentheim, 1746 April 12. Taufpate: Friedrich Karl Graf zu Bentheim. — Das Kind wurde wegen Todesgefahr am Tage der Geburt zu Hause getauft; die Mutter starb am selben Tage.

Ueber das Leben des Assessors Schilgen während der ersten Jahre nach dem Absterben seiner Frau liegen Nachrichten nicht vor; Berichte späterer Zeit lassen es erscheinen, als ob er um diese Zeit die Priesterweihe empfangen hätte. 1752 suchte er beim Grafen von Bentheim um die Erlaubnis nach, außerhalb des Ortes Bentheim seinen Wohnsitz nehmen zu dürfen, was ihm zugestanden wurde. Er zog sich nun auf das in der Bauerschaft Bardel im Kirchspiel Gildehaus gelegene adelige landtagsfähige Haus Ravenshorst zurück, das damals als Bentheimer Burglehen im Besitze der Familie v. Hövel war. Hier, inmitten der grünen Ackerkämpe und der weithin sich dehnenden Heideeinsamkeit, suchte der reichlich Fünfzigjährige Erholung von den Mühen seiner mannigfachen Aemter, zu denen außer den genannten auch das eines Landschreibers gehörte. In seiner Mußezeit widmete er sich vor allem der Erziehung seiner vier früh verwaisten Knaben, von denen der älteste 16 und der jüngste 4 Jahre alt war.

Doch sollte sich sein Leben hier nicht ganz so ruhig gestalten, als er es sich wohl vorgestellt haben mochte. Das verboten die sich überstürzenden politischen Ereignisse des Bentheimer Landes. Graf Friedrich Karl, der 1747 die Regierung angetreten hatte, sah sich infolge einer erdrückenden Schuldenlast bereits 1752 genötigt, seine Grafschaft gegen eine jährliche Pension von 20 000 Reichstalern an den König Georg II. von England als Kurfürsten von Hannover zu verpfänden. Selbstverständlich war dem Grafen dieser erzwungene Pfandvertrag lästig, und er hätte sich seiner gern entledigt. Eine günstige Gelegenheit schien ihm der Siebenjährige Krieg zu bieten, indem die Franzosen den Engländern als Feinde gegenüberstanden. Er knüpfte geheime Verbindungen an mit seinen ehemaligen katholischen Räten Hermann Friedrich Cansler, Hermann Friedrich von Beesten und Christian Joseph Schilgen — der im Januar 1757 zum Bentheimer Hofrichter ernannt wurde —, warb ein Regiment im Dienste Frankreichs, beteiligte sich 1757 durch die Besetzung Bentheims am siegreichen Feldzug der Franzosen gegen die Engländer und ließ sich durch den Marschall d’Estrées wieder in den Besitz der Grafschaft Bentheim setzen.

Mit im Vordergrunde unter den katholischen gräflichen Beamten stand der Hofrichter Schilgen, dem der Graf im Juli 1757 neben der bereits früher versehenen Landschreiberei die Verwaltung der General-Administrationskasse und den Rentempfang der Obergrafschaft interimsweise anvertraute. Daß er sich einen durchaus fähigen Mann ausgesucht hatte, beweisen gerade die Berichte der Gegenpartei. „Der Hofrichter Schilgen", schreibt der hannoversche Landdrost v. Ompteda am 19. September 1757, „ist dem Grafen in allen bösen Dingen beirätig", und am 6. Mai 1758, nachdem die Hannoveraner zurückgekehrt waren, berichtet er an das Ministerium:

„Der Hofrichter Schilgen hat nicht nur dem Grafen von Bentheim zugeschworen, sondern ihm auch bei der feindlichen Okkupation der Grafschaft nach seiner zur Ausführung böser Unternehmungen unbeschreiblichen Geschicklichkeit alle nötige Anleitung gegeben, wie er auch auf dem letzten Landtage die landesverderblichsten Vorschläge getan … Der Grund seines bösen Herzens und die Größe der Untreue gegen Seine Kgl. Majestät leuchten insbesondere auch daraus hervor, daß er, als er den glücklichen Fortgang der alliierten Waffen gemerkt, dem Grafen von Bentheim aus dem ihm anvertrauten Domanialempfang ansehnliche Summen Geldes nachgesandt … mithin ist des gedachten Hofrichters einzige Absicht dahin gegangen, der künftigen Administration leere Kassen zu liefern."

Natürlich wurden Maßregeln gegen die katholischen Beamten ergriffen. Dem Hofrichter Schilgen wurden am 25. April 1758 die Schlüssel zum Hofgericht abgefordert, am 9. Juni die Hebungen abgenommen. An schärfere Maßnahmen schien vorläufig noch niemand zu denken; gerade den Hofrichter Schilgen hätte man am liebsten auf gelinde Weise aus seinem Amte entfernt. „Derselbe ist", heißt es über ihn in einem Gutachten des Geh. Regierungs-Sekretärs Denicke vom 3. Juni 1758, „ein katholischer Laienpriester (Weltgeistlicher?) … Desgleichen stehet als Hofrichter ihm zur Verantwortung, daß er sich nicht zu Bentheim wesentlich aufhält, sondern zu Ravenshorst, welches eine gute Stunde weit von Bentheim entfernt ist." Der Berichterstatter schlug vor, Schilgen aufzufordern, innerhalb einer Frist seinen Wohnsitz in Bentheim zu nehmen oder das Hofrichteramt niederzulegen.

Doch bedurfte es dieser gelinden Maßnahmen bald nicht mehr. Die pfandschaftliche Regierung fing ein Schreiben Schilgens vom 15. Juli 1758 auf, worin er den Vogt Köhler zu Neuenhaus um Zusendung holländischen Geldes „für einen sicheren Herrn" ersuchte. Die Sache wurde nach Hannover berichtet, und Schilgen mit Genehmigung des englischen Königs (datiert St. James, 19. Dezember 1758) seines Hofrichteramtes enthoben. Im Herbst 1759 schwankte das Kriegsglück so sehr hin und her, daß keine Partei sich auf Bentheimer Gebiet sicher fühlte; Schilgen hielt sich vielfach in Oldenzaal auf und kam bei günstiger Gelegenheit in die Grafschaft hinüber, um Amtshandlungen als gräflicher Rentmeister vorzunehmen. Nun faßte die pfandschaftliche Regierung den Entschluß, sich der Häupter der gräflichen Gegenregierung zu bemächtigen. Der hannoversche Rentmeister Isenbart sandte am 1. November 1759 einen genau ausgearbeiteten Plan an den Hauptmann v. Monckewitz:

„Den Hofrichter Schilgen zu arrestieren dürfte nicht so leicht sein. Derselbe bewohnt das adelige Haus Ravenshorst bei Gildehaus, nahe (¼ Stunde) von der holländischen Grenze. Er getrauet sich aber nicht, des Nachts daselbst zu schlafen, sondern, da er ein Meßpriester, pfleget er nur des Sonntags auf gedachtem Gute die Messe zu lesen. Es würde also nützlich sein können, wenn … ein Detachement sich so viel wie möglich als Franzosen verkleiden und zwischen 9 und 10 Uhr zu Ravenshorst eintreffen und erwähnten Schilgen bei der Messe surprenieren könnte. Dieser Mann ist ziemlich bei Jahren, mittelmäßiger, magerer Statur, vorn im Munde fehlen ihm die Zähne, statt deren er ein ganzes Stück weißes Wachs einzukleben pfleget, mithin sehr kenntlich ist."

In der Tat wurden in der Nacht zum 4. November der Schloßvogt Bartmann und der Kanzlist Wellinghoff gefangen; Schilgen jedoch entkam, da ein französisches Detachement, das bei Ravenshorst zwei mit Geld beladenen Postwagen auflauerte, die Ausführung des Plans hinderte. Er blieb fortan mit den anderen Häuptern der gräflichen Regierung in Holland (Zwolle, Oldenzaal). Am 1. Dezember 1759 legte die Bentheimer Regierung Beschlag auf seine Güter. Als die Franzosen im August 1760 wieder einrückten, kehrte er kurz nach Ravenshorst zurück; schließlich wurde das Gut den dort weilenden Kindern Schilgens überlassen.

Von Oktober 1762 an gelangt ein überraschender Bericht des hannoverschen Regierungs-Sekretärs Wedekind vom 6. November 1762 an das Ministerium: „Der kassierte Hofrichter Schilgen ist gestern Mittag in Oldenzaal beim Essen plötzlich gestorben." Das Totenregister der katholischen Kirche zu Bentheim vermeldet das Ereignis folgendermaßen:

1762, 5 Novembris Oldensaliae mortuus et 11 sub vesperum hic in templo sepultus plurimum reverendus et clarissimus dominus Christianus Josephus Schilgen, excellentissimi Domini Comitis de Bentheim judex aulicus etc.

(Am 5. November 1762 ist zu Oldenzaal gestorben und am 11. gegen Abend hier in der Kirche begraben der sehr verehrungswürdige und berühmte Herr Christian Joseph Schilgen, Hofrichter des sehr ausgezeichneten Herrn Grafen von Bentheim usw.)

Hiermit hatte das ereignis- und tatenvolle Leben des Hofrichters ein jähes Ende gefunden. Ueber das Lebensgeschick seiner vier Söhne, von denen der älteste 26 und der jüngste 16 Jahre zählte, werden wir an anderer Stelle näheres hören; sie alle mußten nun das liebgewonnene Ravenshorst verlassen und den harten Kampf mit dem Leben aufnehmen.

Von dem herrschaftlichen Hause Ravenshorst ist heute kein Stein auf dem andern geblieben. Es war eines der vier adeligen Häuser, die Sitz und Stimme auf dem Bentheimer Landtag hatten, als Lehen des Grafen von Bentheim im 15. und 16. Jahrhundert im Besitze der Familien von den Torne und von Wüllen und im 17. Jahrhundert an die von Hövel gekommen. Ravenshorst scheint eine Wasserburg gewesen zu sein; das zweistöckige, aus Bentheimer Stein aufgeführte Hauptgebäude enthielt einen Saal, der von späteren Bewohnern die „Roomsche Kerk" (katholische Kirche) genannt wurde — dort wurde, insbesondere zur Zeit des Hofrichters Schilgen, für die Hausbewohner und die benachbarten, auf holländischem Gebiet wohnenden Katholiken katholischer Gottesdienst gehalten.1 Nach der Zeit der Schilgens verfiel das Haus rasch; 1775 hauste der Bewohner im Winter im Keller der alten Burg. Ein Teil des Gebäudes stand, wenn auch als Ruine, noch 1894; heute (1924) ist nur der als „Fräuleinzimmer" bekannte Anbau übrig. Ein vor der Brücke stehendes, aus Bentheimer Stein erbautes Tor mit der Jahreszahl 1722 wurde später auf Veranlassung des Fürsten von Bentheim-Steinfurt abgebrochen, nach Burgsteinfurt gebracht und dort wieder aufgebaut. (Die Schilderung folgt dem Aufsatz „Ravenshorst" von J. J. van Deinse, Enschede.)

Anmerkungen

  1. Nach dem Aufsatze van Deinses gibt es in der Gegend eine Ueberlieferung, zufolge welcher Schilgen sich einen Hauskaplan auf Ravenshorst gehalten hätte.